1. Geltungsbereich
(a) Für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers aus gegenwärtigen und künftigen Geschäftsabschlüssen gelten ausschließlich folgende Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Käufers oder Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen werden durch die Auftragserteilung als maßgebend anerkannt.
(b) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der nachstehenden Bestimmungen oder einzelvertraglichen Absprachen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Vertragsschluss
(a) Angebote des Verkäufers (auch Pro-forma-Rechnungen) sind mangels ausdrücklicher Bindung freibleibend. Sie beinhalten die Aufforderung des Käufers zur Abgabe eines Angebotes. Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Es gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung, sofern keine anderweitige schriftliche Bestätigung des Verkäufers erfolgt.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass gemäß § 3 KSchG (Haustürgeschäft) und § 5 KSchG (Fernabsatzvertrag) für Warenlieferungen der Verkäuferin kein Rücktrittsrecht besteht.
Bei unberechtigter Annahmeverweigerung trägt der Besteller die vom Verkäufer ausgelegten Fracht-, Versand- und Bearbeitungskosten. Eine Annahmeverweigerung wird erst und nur als berechtigt erachtet, wenn der Käufer bereits vor dem Versand der Ware diese offiziell storniert. Befindet sich die Ware bereits auf dem Transportweg, ist jede Annahmeverweigerung unberechtigt.
(b) Der Käufer kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss unter www.gasoline-oil.com abrufen, drucken und speichern. Nachträglich können Vertragsinformationen jederzeit bei der Verkäuferin angefordert werden. Die Gasoline Oil Company GmbH behält sich vor, von Vertretern angebahnte Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. In diesem Fall gilt das Rechtsgeschäft als nicht zustande gekommen, sofern der Kunde binnen 3 Wochen informiert wird.
(c) Die Bestellabwicklung und Rechnungslegung erfolgen in der Regel per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails zugestellt werden können, insbesondere bei Einsatz von Spam-Filtern.
3. Qualität, Liefermengen, Preise, Belieferungen
(a) Der Verkäufer schuldet nur Produkte handelsüblicher Qualität. Maßgeblich ist die schriftliche Beschreibung im Kaufvertrag, in der Verkaufsbestätigung oder im Lieferschein. Analyseangaben, Muster oder Spezifikationen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie wird nicht gewährt.
Bei Produkten aus dem EU-Ausland kann die Aufschrift in einer anderen Landessprache erfolgen. Ein Etikett mit inländischer Aufschrift wird nur auf ausdrückliche Aufforderung bereitgestellt. Ein Rücktritt ist aus diesem Grund ausgeschlossen.
(b) Die Feststellung der Liefermengen erfolgt nach den beim Verkäufer üblichen Methoden.
(c) Preise verstehen sich – sofern nicht anders vereinbart – inklusive Energiesteuer, Zoll und PNR-Beitrag, jedoch exklusive Umsatzsteuer.
(d) Ändern sich Lager-, Umschlags- oder Transportkosten, Steuern, Abgaben oder Einstandskosten aufgrund staatlicher Maßnahmen, behält sich die Gasoline Oil Company GmbH eine angemessene Preisanpassung vor.
(e) Transportdienstleistungen erfolgen gemäß den Bestimmungen des CMR-Beförderungsvertrages.
4. Gefahrübergang
(a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware auf den Käufer über. Beim Versendungskauf erfolgt der Gefahrübergang mit Auslieferung an den Spediteur oder Frachtführer.
(b) Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Annahmeverzug befindet.
(c) Wird die Ware wegen nicht möglicher Zustellung an den Verkäufer retourniert, trägt der Kunde die Kosten des erfolglosen Versands.
5. Liefertermine und Lieferfristen, Lieferungsbeeinträchtigungen
(a) Liefertermine sind für Unternehmer unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig, Teilrechnungen ebenfalls. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
(b) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder nicht zu vertretende Umstände entbinden den Verkäufer von der Lieferpflicht.
(c) Dauert eine Störung länger als vier Wochen, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche bestehen nicht.
(d) Lieferschwierigkeiten des Vorlieferanten entbinden den Verkäufer bei unverschuldeter Nichtbelieferung von seiner Pflicht.
(e) Der Verkäufer kann Lieferungen aussetzen, solange der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
(f) Bei Selbstabholung wird ein Ladetermin vereinbart. Wartezeiten werden nicht ersetzt.
(g) Bei verspäteter Lieferung durch den Transportdienstleister kann eine Pönale von 20 % der Transportkosten verrechnet werden.
6. Abnahme
(a) Gerät der Käufer in Annahmeverzug, kann der Verkäufer einlagern, vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
7. Mängelansprüche
(a) Bei Unternehmern entscheidet der Verkäufer über Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(b) Transportschäden sind sofort schriftlich zu melden und mit Vorbehalt zu vermerken. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Ein Muster ist bereitzustellen.
(c) Der Käufer hat Beweise zu sichern und Rechte gegenüber Transportdienstleistern zu wahren.
(d) Regressansprüche nach § 933 b ABGB und § 12 PHG sind ausgeschlossen.
8. Haftung
(a) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(b) Unternehmer haben keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn oder Folgeschäden. Schadenersatz ist auf den Warenwert begrenzt.
9. Zahlungen, Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(a) Zahlungen sind sofort oder gemäß Zahlungsziel fällig.
(b) Skonto ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(c) Verzugszinsen:
Unternehmer: 9,2 % über Basiszinssatz
Konsumenten: 5 % über Basiszinssatz
(d) Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer alle Forderungen sofort fällig stellen.
(e) Forderungsabtretung nur mit schriftlicher Zustimmung.
(f) Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen.
10. Eigentumsvorbehalt
(a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(b) Der Käufer verwahrt die Ware sorgfältig und informiert über Pfändungen.
(c) Bei Zahlungsverzug wird die Restschuld sofort fällig.
(d) Bei Vermischung entsteht Miteigentum zugunsten des Verkäufers.
(e) Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist zulässig, Forderungen werden abgetreten.
(f) Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen berechtigt, Beträge sind weiterzuleiten.
(g) Übersteigen Sicherheiten den Forderungswert um mehr als 10 %, werden diese freigegeben.
11. Verjährung
Ansprüche von Unternehmern verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware.
13. Verschiedenes
(a) Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
(b) Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers.
(c) Gerichtsstand: 4600 Wels
(d) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. INCOTERMS gelten in aktueller Fassung.
Stand 2018
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